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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 427/18   

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https://dejure.org/2020,49878
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 427/18 (https://dejure.org/2020,49878)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2020 - L 3 R 427/18 (https://dejure.org/2020,49878)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2020 - L 3 R 427/18 (https://dejure.org/2020,49878)
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  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 427/18
    Die Beklagte war daher nicht verpflichtet, unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. Beschluss des Großen Senats (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24, 33 f.; diese Rechtsprechung findet weiterhin Anwendung, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, RdNr. 22ff.).

    Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 427/18
    Die Beklagte war daher nicht verpflichtet, unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. Beschluss des Großen Senats (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24, 33 f.; diese Rechtsprechung findet weiterhin Anwendung, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, RdNr. 22ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4194/13

    Zustellung mit Empfangsbekenntnis - falsch angegebener Zustellungszeitpunkt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 427/18
    Dr. C. hat im Übrigen dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen, dass sich die Klägerin seit Rentenantragstellung zwar in psychologischer, nicht aber in psychiatrischer Behandlung befindet, sodass die Einschätzung eines therapeutischen Zugangs zu der Erkrankung entsprechend eine Prognoseentscheidung bleiben muss (vgl. zu der regelmäßig zu fordernden psychiatrischen Therapie als Vorbedingung der Feststellung einer Leistungsminderung z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris).
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